Kaffee-Einfuhr nicht grenzenlos
Bei Kaffee, Wein und Zigaretten sind die steuerfreien Höchstmengen beim grenzüberschreitenden Kauf festgelegt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
HAMBURG/LUXEMBURG (dpa). Augen auf beim Kaffeekauf: Nach Einkäufen im Ausland über das Internet sind Tausende von Kunden wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ins Visier des Zolls geraten. Und gestern hat das höchste EU-Gericht auch dem grenzüberschreitenden Alkohol- und Zigaretteneinkauf in der Europäischen Union enge Grenzen gesetzt.
"Sobald Sie im Internet Kaffee bestellen, muss dieser versteuert werden", erläuterte gestern der Sprecher der Oberfinanzdirektion (OFD) Köln, Eugen Bresemann. Ein Kunde müsse den Kauf bei seinem Hauptzollamt melden, das dann einen Steuerbescheid ausstelle. Bei ...