Jugendliche vom Nachschub abschneiden – das muss das Ziel sein
BZ-UMFRAGE: Neues Gesetz zur Einschränkung des Alkoholverkaufs zwischen 22 und fünf Uhr wird unterschiedlich aufgenommen / Problem des "Vorglühens" bleibt.
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WEIL AM RHEIN (hf). Die Landesregierung will per Gesetz den Alkoholverkauf an Tankstellen und Kiosken zwischen 22 und fünf Uhr untersagen. Vor allem der exzessive Alkoholkonsum Jugendlicher soll so erschwert werden. Wie wird diese Regelung in Weil am Rhein aufgenommen?
Günter Endres, Stadtjugendring: Das grundsätzliche Problem wird so wohl nicht gelöst. Ich halte die Jugendlichen für so schlau, dass sie sich ihren Alkohol eben ein paar Minuten vor 22 ...