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Jugendamt muss sich kümmern

Christian Rath
  • Fr, 22. Oktober 2004
    Südwest

     

BGH-Urteil zu Pflegekindern.

KARLSRUHE. Jugendämter, die sich nicht um das Wohlergehen von Pflegekindern kümmern, haften für entstehende Schäden. Dies hat gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Ein Junge, der bei seinen ...

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