Job weg wegen 1,30 Euro
Für eine Kündigung reicht ein dringender Verdacht – auch wenn es sich nur um 1,30 Euro handelt
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BERLIN (AFP). Auf den ersten Blick scheint der Fall klar: Eine Kassiererin steckt im Supermarkt zwei Pfandbons ein, die ein Kunde vergessen hat, und verbucht den Betrag für sich. Dafür kann die Mitarbeiterin dem Arbeitsrecht entsprechend fristlos entlassen werden. Wie viel Geld sie dabei eingesteckt hat, ist unerheblich – es zählt, ob der Arbeitgeber sich weiter auf eine solche Mitarbeiterin verlassen will.
Bei Barbara E. waren es 1,30 Euro, und für Kaiser's war das Grund genug, die 50-Jährige nach 31 Jahren Arbeitsjahren fristlos vor die Tür zu setzen. Die Frage ist allerdings: Hat Barbara E. wirklich – wie ihr ehemaliger Arbeitgeber behauptet ...