Straßburger Gericht

Internet im Gefängnis ist kein Menschenrecht

In Freiheit prägt das Netz unseren Alltag. Häftlinge haben dagegen keinen generellen Anspruch aufs Online-Sein. Dennoch passt sich der Strafvollzug der Welt mit Internet an - aber nur in Trippelschritten.  

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Im Gefängnis ist der Zugang zum Internet reguliert.   | Foto: dpa
Im Gefängnis ist der Zugang zum Internet reguliert. Foto: dpa
STRAßBURG (dpa). Einen Anspruch auf Internet hinter Gittern gibt es nicht. Daran ändert auch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nichts. Geklagt ...

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