Noch hat die Grundsteuerreform keine Auswirkungen auf die Hebesätze von Schluchsee. Kämmerin Nicole Messerschmid stellte die Hintergründe dem Gemeinderat vor.
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Die Gemeinden sind angehalten, ihre Hebesätze so zu gestalten, dass sie aufkommensneutral sind, also nicht mehr oder weniger dadurch eingenommen wird, wie bisher, erklärte Messerschmid. Die Gemeinden errechnen die Grundsteuer, indem sie den vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz mit dem von den Finanzämtern berechneten Messbetrag multiplizieren, der auf den Grundsteuerwert basiert. Für die Kalkulation des Hebesatzes der Grundsteuer B half ein Blick ins Transparenzregister des Landes, so die Kämmerin. Dies gibt es nicht für die Grundsteuer A, auch fehlten noch etliche Bescheide von den Finanzämtern, unter anderem weil einige Eigentümer den Bescheiden widersprochen haben. "Es ist ein Stückweit ein Blick in die Glaskugel", fand Messerschmid, "mehr weiß das Rechnungsamt in einem Jahr, wenn alle Widerspruchsverfahren von den Finanzämtern abgearbeitet sind." Dann können die Hebesätze erneut berechnet werden.
Die Berechnung mit den vorhandenen Informationen habe keine Änderung der Hebesätze von Grundsteuer A (970 von Hundert) und Grundsteuer B (360 von Hundert) gebracht. In der neuen Satzung steht auch die Gewerbesteuer mit dem gleichen Hebesatz wie bisher (340 von Hundert). Das Gremium stimmte der Satzung zu und verwies sie zur Beratung an die beiden Ortschaftsräte.
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