Kriminalität

In Heidelberg ist die Witwe eines Opfers wegen Mord durch Unterlassung angeklagt

Nach einer grausamen Tat in Heiligkreuzsteinach stehen zwei Frauen vor Gericht. Zum Prozessauftakt bestreiten beide jede Schuld. War ein toter Hund Auslöser für das schreckliche Geschehen?  

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Eine Justizbeamtin führt die wegen Mor...Ehefrau des Opfers in den Gerichtssaal  | Foto: Marijan Murat (dpa)
Eine Justizbeamtin führt die wegen Mordes durch Unterlassung angeklagte Ehefrau des Opfers in den Gerichtssaal Foto: Marijan Murat (dpa) 

Die mutmaßliche Täterin ist tot, zwei weitere Frauen stehen vor Gericht – ein verwirrender Fall wird vor dem Landgericht Heidelberg verhandelt. Eine 48-Jährige soll im Sommer 2024 in Heiligkreuzsteinach (Rhein-Neckar-Kreis) einen 42-Jährigen getötet haben – angeblich, weil dieser ihren Hund vergiftet hatte. Die Frau ist inzwischen tot, vor Gericht verantworten müssen sich nun die Ehefrau des Toten sowie die Mutter der mutmaßlichen Täterin. Beide sollen an der Tat beteiligt gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 48-Jährige den Mann erstochen hat, weil er ihren Schäferhund Anfang Juli 2024 vermeintlich vergiftet hatte. Ob das Tier wirklich vergiftet wurde, ist jedoch nicht bekannt.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 39 Jahre alten Witwe Mord durch Unterlassen und Beihilfe zum Mord vor, der Mutter der mutmaßlichen Täterin Beihilfe zum Mord. Zum Prozessauftakt bestritten die beiden Angeklagten jedoch ihre Schuld.

Laut Staatsanwaltschaft kannten sich die 48 Jahre alte mutmaßliche Täterin und die Ehefrau des Opfers gut. Demnach soll die mutmaßliche Täterin sowohl ihre Freundin als auch ihre Mutter für die Durchführung der Tat gewonnen haben. Durch die Bereitschaft der Ehefrau, bei dem Plan mitzumachen, soll sich die 48-Jährige in ihrem Tatentschluss bestärkt gesehen haben.

Im Schlaf auf das Opfer eingestochen

Der Anklagebehörde zufolge hatte die Ehefrau des Opfers der mutmaßlichen Täterin per Textnachricht mitgeteilt, dass sie um 23 Uhr ins Bett gehen werde. Daraufhin sei die 48-Jährige im Schlafzimmer der Eheleute aufgetaucht und habe mehrfach auf das schlafende Opfer eingestochen. Die Ehefrau sei durch die Tat geweckt worden, habe aber nichts unternommen, um ihren Mann zu retten. Die Mutter der mutmaßlichen Täterin habe vor dem Anwesen Wache gestanden, so die Anklage.

Beim Prozessauftakt ließ die Witwe über ihre Anwältin erklärten, sie habe sich von ihrem Mann scheiden lassen wollen – seinen Tod aber nie gewollt. Die Angeklagte berichtete ausführlich über Depressionen und Aufenthalte in Psychiatrien. In der Tatnacht habe ihre Freundin sie mit einem Messer in der Hand aufgefordert, einen Zettel mit Handlungsanweisungen anzunehmen. So habe sie aus Angst die Polizei angerufen und einen Einbruch gemeldet. Die Beamten fanden das Opfer mit Stichen in Kopf und Oberkörper.

In Verdacht geriet zunächst die Ehefrau. Doch die Ermittlungen führten später auch zur Mutter der mutmaßlichen Täterin. Die ließ beim Prozess über ihre Anwälte sagen, dass sie zu keiner Zeit vom Vorhaben ihrer Tochter gewusst habe.

Die mutmaßliche Täterin griff Polizeibeamte an

Wenige Wochen nach der Tat wollten Einsatzkräfte die Wohnung der mutmaßlichen Täterin durchsuchen. Dabei soll die Frau das Feuer eröffnet und eine Polizistin leicht verletzt haben. Die Einsatzkräfte alarmierten eine Spezialeinheit. Als diese später ins Gebäude eindrang, wurde die 48-Jährige tot gefunden.

Folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft, drohen den beiden Angeklagten lange Strafen. Für Mord durch Unterlassen könnte eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden. Bei Beihilfe zum Mord gehe es um eine Unterstützung des Täters, die 15 Jahre Gefängnis nach sich ziehen könne. Mit einem Urteil wird nicht vor Ende März gerechnet.

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