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Ab Freitag gilt in den Bussen und Bahnen der städtischen Verkehrs-AG für Personen ab 18 Jahren die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken oder eines vergleichbaren Standards (KN95 oder N95). Das teilte der kommunale Verkehrsbetrieb am Mittwoch mit. Damit setze er eine landesweite Regelung um, die zum 28. Januar auch auf die Fahrt in Bussen und Straßenbahnen ausgeweitet worden sei. Im Einzelhandel gilt diese Pflicht schon länger und inzwischen auch für den Besuch von Gottesdiensten.
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