Corona-Verordnung

In Bussen und Bahnen der Freiburger Verkehrs-AG nur noch mit FFP2-Maske

Schon bislang galt Maskenpflicht für die Fahrt im Nahverkehr. Von Freitag an verlangen die Regelungen der Landesregierung aber eine FFP2-Maske.  

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Wer Busse und Bahnen nutzt, braucht künftig eine FFP2-Maske.  | Foto: Swen Pförtner (dpa)
Wer Busse und Bahnen nutzt, braucht künftig eine FFP2-Maske. Foto: Swen Pförtner (dpa)
Ab Freitag gilt in den Bussen und Bahnen der städtischen Verkehrs-AG für Personen ab 18 Jahren die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken oder eines vergleichbaren Standards (KN95 oder N95). Das teilte der kommunale Verkehrsbetrieb am Mittwoch mit. Damit setze er eine landesweite Regelung um, die zum 28. Januar auch auf die Fahrt in Bussen und Straßenbahnen ausgeweitet worden sei. Im Einzelhandel gilt diese Pflicht schon länger und inzwischen auch für den Besuch von Gottesdiensten.
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