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In beiderseitigem Einvernehmen

Ein Mietaufhebungsvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen auch mündlich erfolgen / Dann ist eine explizite Kündigung nicht nötig .  

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Im Streit wird dem Mieter auch mal vor...aber nicht als Mietaufhebungsvertrag.   | Foto: fotolia.com/K.-P. Adler
Im Streit wird dem Mieter auch mal voreilig nahegelegt, auszuziehen. Das gilt aber nicht als Mietaufhebungsvertrag. Foto: fotolia.com/K.-P. Adler
Ein Mietvertrag wird in den meisten Fällen durch eine schriftliche Kündigung beendet. Diese hat ihren Sinn darin, dass der Mieter wegen der erheblichen Folgen vor einer übereilten mündlichen Kündigung, die er hinterher bereut, geschützt werden soll (OLG Hamm, Beschluss 23.11.1981 – 4 ReMiet 8/81).
Vermieter und ...

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