In Abschiebehaft
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Bereits am 1. April kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Kehl-Europabrücke einen algerischen Staatsangehörigen in einer grenzüberschreitenden Regionalbahn beim Halt im Bahnhof Kehl. Der 36-Jährige wies sich gegenüber den Beamten mit einem französischen Ausweis aus. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich um eine Totalfälschung handelte. Weitere Dokumente, die den 36-Jährigen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen würden, konnten nicht vorgelegt werden.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf ein beschleunigtes Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg. Der Mann aus Algerien wurde daraufhin am 2. April vor dem Amtsgericht Offenburg im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden initiiert und der Mann wurde laut Polizeibericht in Abschiebehaft genommen.