Im Zweifel für den Angeklagten

Die 2. Große Strafkammer am Landgericht sieht den Vorwurf der 32-fachen Vergewaltigung in der Ehe nicht als erwiesen an.  

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OFFENBURG. Der 40-Jährige, der von seiner geschiedenen Ehefrau wegen 32-facher Vergewaltigung in der Ehe angezeigt worden war, ist am Dienstag von der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Offenburg freigesprochen worden. Aus Mangel an Beweisen, wie es in der Urteilsbegründung heißt.

Der Fall zeige exemplarisch, wie schwierig die Beweisführung für Vergewaltigung in einer Beziehung sei, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Schöpsdau. Am Dienstag war mit der ...

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Schlagworte: Alexander Schöpsdau

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