Neuenburg/Freiburg
Im "Rachemordprozess" haben die Verteidiger ihre Plädoyers gehalten: Mord sei nicht nachweisbar
Mit polemischen Spitzen gegen den die Anklage vertretenden Oberstaatsanwalt Eckhart Berger würzten am Montag zwei Verteidiger im sogenannten Neuenburger Rachemordprozess ihre ebenfalls ausführlich erarbeiteten Plädoyers. Kein Wunder, hatte der Ankläger für ihre Mandanten in seinem Plädoyer am vergangenen Mittwoch zwei Mal die Höchststrafe Lebenslänglich wegen der gemeinschaftlich geplanten und begangenen Ermordung eines 27-jährigen mutmaßlichen Vergewaltigers auf dem Pendlerparkplatz bei Neuenburg am 18. Juni 2014 gefordert.
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NEUENBURG/FREIBURG.
Nun taten die Verteidiger ihre Pflicht und kamen angesichts der komplexen Beweislage zu anderen rechtlichen Bewertungen als der Ankläger. So hatte im Prozess keiner der drei wegen Mordes Angeklagten die Ermordung des 27-Jährigen gestanden. Vielmehr hatten der 17-Jährige und sein 21-jähriger Freund von einer geplanten Abreibung, also einer Körperverletzung gesprochen. Der Vater ...