"Ich habe die Frau nicht angefahren"

Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Auflage eingestellt.  

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OFFENBURG. Eine 57 Jahre alte Autofahrerin hat gegen einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro wegen fahrlässiger Tötung Einspruch eingelegt. Laut Anklage fuhr sie im Februar in der Wichernstraße in Offenburg eine 82-jährige Fußgängerin an, die an den Folgen des Unfalls später im Krankenhaus verstarb. Die Autofahrerin erklärte vor Gericht, die Fußgängerin gar nicht berührt zu haben. Obwohl die Beweisaufnahme das Gegenteil erbrachte, wurde das Verfahren eingestellt.

Im Gegensatz zur üblichen Verteidigungspraxis bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl machte die 57-Jährige keine Angaben zur Sache. Wer einen Strafbefehl nicht akzeptiert, erklärt dies in der Regel vor Gericht. Er sei unschuldig oder die Strafe erscheine ...

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Schlagworte: Wolfgang Knopf, Tanja Himmelsbach, Verkehrsgutachter Andreas Lickert

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