Hohe Geldstrafe für falsche Angabe
Grundstück bei einer Versicherung an Eides statt nicht angegeben / Fahrlässig gehandelt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
ST. BLASIEN. Mit einer Geldstrafe davon kam ein Angeklagter vor dem Amtsgericht in St. Blasien, gegen den wegen falscher Versicherung an Eides statt verhandelt wurde. Richterin Ulrike Holler-Welz war überzeugt, dass er fahrlässig gehandelt habe.
Zu 70 Tagessätzen zu je 35 Euro (22 450 Euro) wurde am Dienstag ein Mann aus Berlin verurteilt, der angeklagt war, vor zwei Jahren über seine ...