Urteil zu Werbung
Hipp verliert gegen Milupa
Gesundheitsbezogene Aussage nicht erlaubt / Konsequenzen unklar, weil Urteilsbegründung fehlt.
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KARLSRUHE (AFP/dpa). Die Firma Hipp hat in unzulässiger Weise für ihre Babynahrung geworben. Früher von der Firma verwendete Aussagen zur positiven Wirkung für die Darmflora waren zumindest in Verbindung mit den Begriffen "Probiotik", "Praebiotik" sowie dem Hinweis auf natürliche Milchsäuren unzulässig, wie am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Nähere Gründe teilte der BGH allerdings noch nicht mit (Az.: I ZR 178/12).
Bis zu einer Gerichtsentscheidung vor zwei Jahren hatte Hipp folgende Formulierung auf dem Milchpulver: ...