Hilfe für kleine Selbstständige
Auch für Selbstständige kommt Arbeitslosengeld II in Frage / Voraussetzung ist aber: Die Betroffenen müssen als bedürftig gelten
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Missverständlich sei der Begriff Arbeitslosengeld II. Das räumt Manuela Herhaus-Leitner von der Bundesagentur für Arbeit ein. "Die Leistung können nämlich nicht nur Arbeitslose beziehen, sondern auch viele erwerbsfähige Hilfsbedürftige, beispielsweise Selbstständige mit geringem eigenem Verdienst". Knapp 90 000 Selbstständige waren Anfang 2008 zusätzlich auf Alg II angewiesen. Es wird aber mit viel mehr Berechtigten gerechnet, die keine Leistungen in Anspruch nehmen. Wem steht eine staatliche Unterstützung zu?
Gewerbe fortführen: Wichtig ist für die Betroffenen zunächst, dass sie als Selbstständige ihr Gewerbe nicht abmelden müssen, um Alg II zu erhalten. Die Tätigkeit kann während des Leistungsbezugs weitergeführt werden – ohne jede Einschränkung. Die Einkünfte aus ...