Helmpflicht gilt auch für Sikh-Angänger mit Turban
Das Problem ist, dass ein Helm nicht über den Turban passt: Das Bundesverwaltungsgericht weist die Klage eines Sikhs aus Konstanz zurück, der ohne Kopfschutz Motorrad fahren will.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Ein Turban reicht als Ersatz für einen Motorradhelm nicht aus. Das ist die Konsequenz eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig von Donnerstag. Im konkreten Fall hatte Rolf W., der der Religion der Sikh angehört, gegen die Stadt Konstanz geklagt, weil er mit einem Turban ...