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Hebesätze beschlossen

Der Gemeinderat Schuttertal hat den künftigen Hebesätzen für die Grundsteuer A und B zugestimmt. Eine Grundsteuer C wird nicht erhoben. .  

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Kämmerin Lisa Kopf stellte die Kalkulation der Hebesätze dar: Für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) soll ab dem 1. Januar 2025 ein Hebesatz von 390 Prozent (bisher 360 Prozent) und für die Grundsteuer B (Baugrundstücke) ein Hebesatz von 310 Prozent (bisher 340 Prozent) zu Grunde gelegt werden. Eine grundlegende Änderung dabei wird sein, dass bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Wohngebäude der Betriebsinhaber nicht mehr wie bisher über die Grundsteuer A, sondern künftig als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B bewertet werden. Auf die Einführung einer Grundsteuer C (unbebaute Baugrundstücke) verzichtet die Gemeinde.

Bürgermeister Matthias Litterst gab dazu eine Stellungnahme ab: Der Grundgedanke von Bund und Land sei es, dass der insbesondere in den Städten vorherrschenden Wohnungsknappheit begegnet wird, indem durch eine höhere Besteuerung von Grundstücken mit Einfamilienhäusern ein Anreiz zur Bebauung mit Mehrparteiengebäuden geschaffen werden soll. Dieser grundsätzliche Gedanke möge noch nachvollziehbar sein, die fehlende Differenzierung bei den Messbeträgen hinsichtlich Gebäudewerten sei aber wenig gerecht. So spiele es keine Rolle, ob auf drei gleichgroßen Grundstücken entweder ein abgewirtschaftetes Wohnhaus stehe, ein auch landwirtschaftlich genutztes Wohngebäude oder ein Luxus-Neubau. Eine Möglichkeit, hierauf individuell zu reagieren, habe die Gemeinde nicht, da sie lediglich die Höhe der Hebesätze bestimmen könne. Den drohenden Härten für landwirtschaftliche Hofstellen begegne die Gemeinde deshalb mit einer differenzierten Betrachtung der Bemessungsgrundlagen, nämlich bei den landwirtschaftlichen Hofstellen die Wohngebäude von der Grundsteuer A in die Grundsteuer B zu überführen. Damit solle aus Sicht der Verwaltung "der fairste Weg" gegangen werden.

Im Bezug auf die sogenannte Aufkommensneutralität erklärte Kämmerin Kopf, dass es durch die Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommen soll. Laut Kopf beträgt das Grundsteueraufkommen 2024 aus der Grundsteuer A rund 71.000 Euro und aus der Grundsteuer B 288.000 Euro. Bei der Gewerbesteuer soll für das Jahr 2025 keine Änderung vorgenommen werden, sie bleibt unverändert bei 350 Prozent.

Ressort: Schuttertal

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mo, 18. November 2024: PDF-Version herunterladen

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