Hausverbot gilt auch für Nachbarorte
Gemeinderat Murg beschloss einstimmig eine "Übereinkunft zur Festsetzung von überörtlichen Hausverboten"
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MURG. Wer wiederholt durch störendes, gewalttätiges oder gar kriminelles Verhalten bei öffentlichen Veranstaltungen auffällt, dem drohen künftig Hausverbote, und zwar nicht nur in der jeweiligen Tatortgemeinde, sondern auch in den Nachbarkommunen oder sogar im ganzen Landkreis. Der Gemeinderat Murg beschloss einstimmig, die "Übereinkunft zur Festsetzung von überörtlichen Hausverboten im Landkreis Waldshut" zu unterzeichnen.
"Ziel ist es nicht, Veranstaltungen zu unterbinden, sondern sie in einem für alle verträglichen Maße durchführen zu können", erklärten Kommissar Gerd ...