Account/Login

Hausbriefkasten, Türschilder und Co.

Selbst bei diesen mietrechtlichen Kleinigkeiten, sind erstaunliche Einzelheiten zu beachten  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Postzustellung muss leicht zugängl...11;  auch für die Zeitungszustellung.   | Foto: Thomas Kunz
Die Postzustellung muss leicht zugänglich und eindeutig sein – auch für die Zeitungszustellung. Foto: Thomas Kunz
Aus dem Recht zum Gebrauch der Mietsache folgt der Rechtsanspruch des Mieters darauf, dass ihm ein handelsüblicher Briefkasten für die Wohnung zur Verfügung steht (AG Charlottenburg, Urteil vom 16. 5. 2001, 27 C 262/00). Dies gilt ebenso für den Mieter einer Mansarde ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel