Bundessozialgericht
Hartz-IV-Empfänger dürfen Trinkgeld behalten
Hartz-IV-Empfänger, die sich etwas dazu verdienen, können Trinkgelder behalten. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht. Erst ab rund 45 Euro monatlich müssen sie angerechnet werden.
Mi, 13. Jul 2022, 21:49 Uhr
Deutschland
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