Hans Peter Friedl bezieht nach wie vor sein Professoren-Gehalt
Dass der Ex-Chef der Unfallchirurgie rechtskräftig vorbestraft ist, ändert daran nichts / Richter prüft fürs Disziplinarverfahren weitere Vorwürfe gegen Mediziner.
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FREIBURG. Das Urteil im Strafprozess gegen Hans Peter Friedl ist seit Anfang 2004 rechtskräftig. Der ehemalige Chefarzt der Unfallchirurgie musste wegen fahrlässiger Körperverletzung - es handelte sich um Fehler bei Operationen im Freiburger Universitätsklinikum - ...