Bundesgerichtshof urteilt zu Eigenbedarfskündigung

Härtefälle gibt es nur mit ärztlichem Attest

Wenn Mieter sich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, muss ein Härtefall durch ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten belegt werden. Ein Attest des eigenen Hausarztes genügt nicht.  

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Ärgerlich für Mieter – eine Eigenbedarfskündigung  | Foto: Stephan Jansen (dpa)
Ärgerlich für Mieter – eine Eigenbedarfskündigung Foto: Stephan Jansen (dpa)
Wer als Mieter eine Eigenbedarfskündigung abwehren will und mit der Härtefallklausel argumentiert, benötigt künftig ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten. Das ...

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Schlagworte: Karin Milger

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