Bundesgerichtshof urteilt zu Eigenbedarfskündigung
Härtefälle gibt es nur mit ärztlichem Attest
Wenn Mieter sich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, muss ein Härtefall durch ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten belegt werden. Ein Attest des eigenen Hausarztes genügt nicht.
Mi, 22. Mai 2019, 20:02 Uhr
Wirtschaft
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