Gwinners Antrag war rechtens
Landratsamt antwortet.
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LÖFFINGEN (gw). Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit, mit Bezug auf einen bestimmten Tagesordnungspunkt nur bis zum Beschluss der Beratung hierüber gestellt werden. Das Landratsamt gibt damit im Nachhinein FDP-FW-Stadtrat Rudolf Gwinner recht, der hierzu eine Anfrage an die Kommunalaufsicht eingereicht hatte.
Zur Vorgeschichte: In einer Gemeinderatssitzung Ende November hatte der Löffinger Bürgermeister Frank Schmitt mit seinen ...