Gwinners Antrag war rechtens
Landratsamt antwortet.
LÖFFINGEN (gw). Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit, mit Bezug auf einen bestimmten Tagesordnungspunkt nur bis zum Beschluss der Beratung hierüber gestellt werden. Das Landratsamt gibt damit im Nachhinein FDP-FW-Stadtrat Rudolf Gwinner recht, der hierzu eine Anfrage an die Kommunalaufsicht eingereicht hatte.
Zur Vorgeschichte: In einer Gemeinderatssitzung Ende November hatte der Löffinger Bürgermeister Frank Schmitt mit seinen ...