Gummischutz und Kamasutra
Ein Stück Offenburger Sittengeschichte aus den 1950er Jahre.
Wolfgang M. Gall
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Kurz vor dem Polizeieinsatz hatte der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, wonach "das Feilhalten von Gummischutzmitteln in Warenautomaten an öffentlichen Straßen oder Plätzen Sitte und Anstand verletze". Der Jugendwohlfahrtsausschuss nahm die per Eilfax eingegangene Entscheidung mit dem Bemerken zur Kenntnis, die Angelegenheit weiter im Auge zu ...