Grenzen der Immunität
Ein italienisches Gericht will Kriegsopfern helfen, Ansprüche gegen Deutschland durchzusetzen
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FREIBURG/ROM. Opfer des Zweiten Weltkriegs, die bisher keinen Schadensersatz erhalten haben, können vor italienischen Gerichten auf Hilfe hoffen. Das oberste Zivilgericht in Rom hat jetzt italienischen Kriegsgefangenen erlaubt, Deutschland auf Zwangsarbeiterlohn zu verklagen. Außerdem können die Nachfahren von Opfern eines SS-Massakers in Griechenland ihre Forderungen in Italien vollstrecken.
Warum hält Deutschland die Klagen für unzulässig? Die Bundesregierung beruft sich auf das weltweit anerkannte Prinzip der Staatenimmunität. Ein Staat kann für hoheitliche Rechtsverletzungen ...