"Grenze zur Beleidigung oft erreicht"

BZ-INTERVIEW mit Staatsanwalt Klaus Oesterle, unter anderem zuständig für Lebensmittel, Arzneimittel und Wein.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

OFFENBURG. Unter Verfolgungswahn leide er, wurde ihm schon vorgeworfen. Er tue nur seine Pflicht, konterte Staatsanwalt Klaus Oesterle, 57. Besonders attackiert wurde er von Karl Müller, dem früheren Gastronomen aus Ödsbach. Den hatte er vor den Kadi zitiert, weil er in seinem Lokal Bibiliskäs' verkaufte. Aktuell ins Gespräch kam er mit seiner Anklage gegen den Offenburger Reformhausbesitzer Heffner wegen irreführender Werbung. Oesterle ist seit 1977 bei der Staatsanwaltschaft Offenburg tätig. Er ist in Friesenheim zu Hause. Hubert Röderer sprach mit ihm.

BZ: Der Staatsanwalt Klaus Oesterle hasst Bibiliskäs' wie die Pest - richtig?
Oesterle: Falsch! Ich esse ihn sogar gerne, wenn auch als Rahmkäse.
BZ: Muss man bei den Verfahren gegen Müller nicht das Fazit ziehen: Da wurde mit Kanonen auf Spatzen geschossen?
Oesterle: Nein. Gesetzliche Vorschriften, deren Verletzung unter Strafe gestellt sind, haben ihren Sinn. Sie sollen den Verbraucher schützen. Bei Käseherstellung besteht eine Gesundheitsgefahr, am größten ist sie beim Frischkäse. Keime können, ohne ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel