Google muss Suchergebnisse bei falschen Darstellungen löschen
Der BGH stärkt das Recht auf Vergessenwerden im Internet. Google muss Links zu falschen Informationen aus seinen Trefferlisten auf Antrag von Betroffenen entfernen. Den Klägern nutzt das Urteil jedoch nichts.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte mit seiner Entscheidung ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2022 um. Das "Recht auf Vergessenwerden" gibt es seit 2014. Es beruhte zunächst nur auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Danach kann jedermann von Google und anderen ...