Europäischer Gerichtshof
Google muss Links löschen
EuGH: Bürger können verlangen, dass persönliche Inhalte aus dem Internet entfernt werden.
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LUXEMBURG (dpa/BZ). Europas Bürger können im Internet ein Recht auf Vergessen einfordern. So können sie Google dazu verpflichten, Suchergebnisse mit Inhalten, die das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen, löschen zu lassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.
Es geht dabei um Links zu Webseiten, die bei der Suche nach einem Namen bei Google auftauchen. Etwa Seiten, die von Dritten veröffentlicht wurden und sensible ...