Giftattacke bleibt straffrei

Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den Verursacher des Fischsterbens im SEK eingestellt.  

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LAHR (BZ). Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat das nach dem Fischsterben im Schutterentlastungskanal (SEK) eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Gewässerverunreinigung eingestellt, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Davon hat die Behörde den Abwasserverband Raumschaft Lahr inzwischen in Kenntnis gesetzt, heißt es in einer Pressemitteilung.

Betriebsprüfungen bei den in Frage kommenden Einleitern haben keinerlei Hinweise auf den beziehungsweise die Verursacher ergeben. Staatsanwalt Vallendor wollte nicht ausschließen, dass ein auswärtiger Betrieb als Verursacher in Frage ...

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