Gewaltspuren am ganzen Körper
Rechtsmediziner erstellt Gutachten zu brutaler Tat in Haslach.
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OFFENBURG/HASLACH. Am zweiten Verhandlungstag im Landgerichtsprozess um eine tödliche Auseinandersetzung in einer Ferienwohnung in Haslach hat das rechtsmedizinische Gutachten die Einlassung des Angeklagten, seiner Freundin lediglich zwei Ohrfeigen und einen Fußstoß gegeben zu haben, widerlegt. "Es müssen zusätzliche Einwirkungen erfolgt sein", so der rechtsmedizinische Sachverständige.
Prof. Stefan Pollak, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Freiburg, beschrieb zahlreiche Hämatome am gesamten Körper "durch Einwirkung stumpfer Gewalt": Bluteintragungen und Rissquetschwunden oberhalb ...