Geschäftsordnung stärkt Ratsrechte
Martina Bleile wünscht sich Ergänzung zur Dauer der Sitzung.
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EIMELDINGEN. Gesetzliche Neuerungen machen in allen Kommunen derzeit die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats nötig. Die Geschäftsordnung regelt Pflichten und Rechte von Gemeinderäten und Bürgermeister bei den Beratungen. Der Eimeldinger Gemeinderat wünschte sich bei dieser Gelegenheit aber noch Ergänzungen. Das Regelwerk wurde daher in der jüngsten Sitzung noch nicht verabschiedet, sondern zur Einarbeitung der Änderungen zurückverwiesen an den Gemeindeverwaltungsverband.
Die mit der neuen Gemeindeordnung vorgegebenen Neuerungen sorgen dafür, dass die Rechte des Gemeinderats gestärkt werden. So ...