Eine interne Dienstanweisung erteilt den Mitarbeitern der Spitäler Hochrhein GmbH ein Redeverbot gegenüber Dritten, sofern es um Interna geht. Der Geschäftsführer ringt um Meinungskontrolle.
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Das Verhältnis zwischen der Belegschaft und der Geschäftsführung der Spitäler Hochrhein GmbH scheint angespannt zu bleiben. Nachdem die Geschäftsleitung in der vergangenen Woche einem Teil der Mitarbeiter verboten hatte, mit einem speziellen T-Shirt beim Wehratallauf an den Start zu gehen (die BZ berichtete), liegt der Badischen Zeitung nun eine interne Dienstanweisung vor. Diese verbietet den Mitarbeitern jegliche Auskünfte an Dritte.
Die Anweisung
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