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Deutschland

Gerichte missachteten Rechte von Abschiebehäftlingen

BZ-Plus Wer in Haft genommen wird, hat das Recht, eine Vertrauensperson zu informieren. Dies gilt auch für Ausländer, die abgeschoben werden sollen. Daran hat jetzt das Bundesverfassungsgericht die deutschen Amtsgerichte erinnert.  

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Häftlinge dürfen Vertrauensperson benennen.  | Foto: Friso Gentsch
Häftlinge dürfen Vertrauensperson benennen. Foto: Friso Gentsch
In Deutschland darf niemand einfach so "verschwinden". Das ist eine der Lehren aus dem Nationalsozialismus. Es gehört daher zu den Justiz-Grundrechten, dass über jede Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung "unverzüglich ein Angehöriger des ...

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