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VGH-Urteil

Gericht: Wette aufs Wetter ist kein Glücksspiel

Da lohnt sich ein Regentanz: Geld zurück, wenn es in drei Wochen regnet. Damit will ein Möbelhaus Kunden locken. Glücksspiel, findet eine Behörde. Kein Glücksspiel, entscheidet ein hohes Gericht.  

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Regenwette vor Gericht  | Foto: dpa
Regenwette vor Gericht Foto: dpa
Ein Möbelhaus darf seine Kunden mit einer Wette auf das Wetter zum Einkauf locken. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat entschieden, dass es sich dabei nicht ...

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