Internethandel
Gericht weist Ebay-Abzocker in die Schranken
Abbruchjäger auf Ebay haben es allein auf Schadenersatz abgesehen: Sie bieten mit, um hinterher klagen zu können. Oft genug haben sie damit Erfolg – weil viele Verkäufer zu blauäugig sind.
Anja Semmelroch (dpa)
Do, 25. Aug 2016, 0:00 Uhr
Computer & Medien
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KARLSRUHE. Ob ausrangiertes Smartphone oder das alte Auto – was nicht mehr gebraucht wird, lässt sich mit etwas Glück bei Ebay zu Geld machen. Aber unvorsichtige Verkäufer haben immer wieder Klagen auf Tausende Euro Schadenersatz am Hals. Denn unter den Bietern verbergen sich schwarze Schafe, die aus den Ebay-Regeln mit einer perfiden Masche Profit schlagen. Zwei Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) schaffen mehr Sicherheit. Aber die Richter stellten klar: Am besten schützt sich, wer nicht auf Risiko spielt.
Mit welchen Tricks arbeitendie Schadenersatz-Jäger?
Was passiert, nach der
abgebrochenen Auktion?
Das geht so
ohne Weiteres?
Was ändert sich durch
die Karlsruher Urteile?
Und der
zweite Fall?
Was bedeutet das für
andere ...