Gericht lehnt Eilantrag ab – kein Aufschub für Partyverbot im Ruefetto
Die Stadt Freiburg hat dem Kellerclub Ruefetto Partys untersagt. Der Eigentümer wollte wenigstens bis zum Gerichtsverfahren noch weiter Events veranstalten – doch das hat das Verwaltungsgericht nun abgelehnt.
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Das "Ruefetto" in der Oberau an der Ecke Kartäuserstraße/Granatgäßle steht unter Druck. Weil der Kellerclub baurechtlich nur eine Genehmigung als Schank- und Speisenwirtschaft mit Pianobar hat, hat die Stadt Freiburg dem Lokal Diskoveranstaltungen verboten. Die hatten dort jahrelang stattgefunden und wegen ...