Gericht lässt Streckenradler auf die Straße
Keine Sondererlaubnis nötig.
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KIRCHZARTEN (fri). Eine für Samstag, 13. April, geplante Langstreckenfahrt für Radfahrer im Breisgau soll stattfinden können – auch ohne behördliche Sondererlaubnis des Landratsamtes. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden und damit einem Eilantrag der Veranstalter, des Teams "ARA Breisgau", stattgegeben. Die Radfahrer wollen von 8 Uhr an vom Campingplatz in Kirchzarten aus eine 200 Kilometer lange Rundtour gehen.
Die Veranstaltung ist kein Radrennen, sondern eine Streckenfahrt nach den Regeln des "Audax Club Parisien". Bei dieser ...