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Gericht glaubt Angeklagtem seine Erinnerungslücken nicht

BZ-Plus Flüchtling aus Syrien soll seinen Lebensunterhalt teilweise mit Drogenhandel finanziert haben / Verstoß gegen Auflagen / Haftstrafe ohne Bewährung.  

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FREIBURG. Durch ein geöffnetes Fenster im Erdgeschoss brach der Angeklagte in eine Wohnung ein. Die Bewohnerin überraschte ihn dabei. Er sprach kurz mit ihr, dann verließ er das Haus wieder durch die Tür. Außerdem, so die Anklage, soll er Ecstasy verkauft haben, an eine verdeckte ...

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