Gericht gibt Vorwerk Recht
Thermomix-Käuferin scheitert mit ihrer Klage / Hersteller musste neues Modell nicht ankündigen.
Erich Reimann
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WUPPERTAL. Apple inszeniert die Präsentation des neuen iPhones alljährlich aufwendig. Doch bei vielen Produkten wissen Verbraucher nicht, ob das gerade gekaufte Modell bald durch ein neues abgelöst wird. Rechtlich ist die Geheimniskrämerei der Hersteller nicht zu beanstanden. Das musste sich am Donnerstag eine Thermomix-Käuferin aus Kaiserslautern vom Landgericht Wuppertal sagen lassen.
Die Frau hatte sich im Januar 2019 für gut 1200 Euro einen Thermomix TM5 gekauft. Als Vorwerk sieben Wochen später das verbesserte Nachfolgemodell TM6 der ...