Account/Login

Gericht gibt Fingerzeig im Fall Hutter

Die Ablehnung der Haftentlassung ist gleichzeitig eine vorläufige Bewertung der Beweisaufnahme / Teppich ist wichtigstes Indiz.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

WEHR/WALDSHUT. Reinhold Hutter bleibt in Haft. Die am Montag bekannt gewordene Entscheidung der Schwurgerichtskammer des Landgerichts, den Haftbefehl gegen den 49-Jährigen nicht aufzuheben und auch nicht vorläufig außer Vollzug zu setzen, stellt keine Überraschung dar. Die Entscheidung kann auch als eine Bestandsaufnahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Verfahrens gewertet werden.

Nicht zuletzt, weil sich die Kammer fast drei Wochen Zeit nahm, den Antrag des Verteidigers zu bescheiden, schien klar, dass das Schwurgericht einen dringenden Tatverdacht gegen den Angeklagten weiter als gegeben ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel