Gericht: drei Jahre wegen Vergewaltigung
Stiefvater wurde verurteilt.
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BREISGAU. Die Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens im Schlafzimmer der Eltern durch seinen Stiefvater hat das Amtsgericht mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren geahndet. Der Staatsanwalt hatte für die Tat dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug beantragt, die Verteidigung Freispruch.
Keinen Erfolg hatte der Antrag der beiden Verteidiger des Angeklagten, die Öffentlichkeit komplett aus dem Prozess herauszuhalten. Der Staatsanwalt war diesem Antrag entgegengetreten. Das Schöffengericht entschied sodann, dass die ...