Gericht billigt Verschärfungen des Gentechnikgesetzes
Verfassungsgericht: Die von der rot-grünen Bundesregierung eingeführten Beschränkungen der Gentechnik sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
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Die Klage des Landes Sachsen-Anhalt, das den Anbau und die Erforschung von Genpflanzen erleichtern wollte, wurde abgelehnt (Az.: 1 BvF 2/05).
Seit 2004 müssen Bauern und Forscher den Anbau von "gentechnisch veränderten Organismen" (GVO) in einem öffentlichen Standortregister bekanntmachen. Außerdem müssen GVO-Bauern Schadenersatz ...