"Gerecht ist das nicht"
Deutsche, die im Ausland arbeiten, haben nach den Gesetzen der Europäischen Union keinen Anspruch auf deutsches Elterngeld
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FREIBURG Südbadische Eltern, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Nach den Gesetzen der Europäischen Union ist der Anspruch auf Elterngeld vom Arbeitsort und nicht vom Wohnort abhängig. Demnach gilt die gleiche Regelung für Südbadener, die in Frankreich arbeiten. Allerdings ist der französische Staat weitaus großzügiger als die Schweiz. Für viele Eltern ist das nicht nachvollziehbar, bei der Beratungsstelle Infobest in Kehl spricht man von einem "nationalen Problem".
Rüdiger Binkle wollte es anfangs nicht so recht glauben, als ihm die baden-württembergische Staatsbank in Karlsruhe mitteilte, dass er und seine Frau keinen Anspruch auf Elterngeld haben. Der Grund: Das Ehepaar wohnt zwar in Freiburg, ...