"Gerade noch erlaubt"

Naturschutzbehörde nimmt Holzhieb am Nonnenmattweiher ins Visier / Brief an die Gemeinde.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

NEUENWEG. "Gerade noch möglich", urteilt die Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Freiburg über den Holzhieb am Nonnenmattweiher. Wie berichtet, fielen rund 300 Festmeter Fichten und Tannen der Säge zum Opfer. Liebhaber des Naturschutzgebietes waren empört und sprachen von einem unerlaubten Kahlschlag.

Die Schutzverordnung für den Nonnenmattweiher aus dem Jahre 1987 erlaubt die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes. So gesehen liege keine Ordnungswidrigkeit vor, erklärte Job ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel