Gemeinderat beschließt Haushaltsreste
Übertragung ins Jahr 2001.
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BONNDORF (jul). Zwischen Planung und Realisierung gibt es oftmals Unterschiede. So auch bei den Städten und Gemeinden, wo vorgesehene Baumaßnahmen zwar im Haushaltsplan festgezurrt werden, ein Abschluss der Arbeiten sich aber im geplanten Zeitraum nicht verwirklichen lässt, beziehungsweise die Arbeiten noch nicht abgerechnet wurden. Noch ausstehende Einnahmen und noch nicht getätigte Ausgaben können dann als Haushaltsreste ins nächste Jahr übertragen werden.
In Bonndorf beschloss der Gemeinderat jüngst die ...