Gemeinderäte im Elztal müssen entscheiden, wie es mit dem Flächennutzungsplan Windkraft weitergeht
Die Gesetzessituation beim Windkraftausbau hat sich geändert. Im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch mit Gutach und Simonswald wurde sie den Räten vorgestellt.
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Würde ein potentieller Betreiber einer Windkraftanlage sich jetzt eine Fläche im Elztal sichern, könnte diese erst 2026 oder 2027 in Betrieb gehen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
Spätestens ab 2028 wird es keine Konzentrationszonen für Windkraft mehr geben. So sieht es die neue Rechtslage vor. Die Gemeinderäte der drei Gemeinden müssen nun in den nächsten Sitzungen entscheiden, ob das Verfahren der Teilfortschreibung und die im Flächennutzungsplan von 2001 ausgewiesenen zwei Windkraft-Konzentrationszonen aufgehoben werden sollen.
Der Ausbau der Windkraft soll ...