Geldstrafe für "Porno-Chat"
Für die Weitergabe eines kinderpornografischen Bildes kassierte ein Laufenburger seine Strafe.
LAUFENBURG/BAD SÄCKINGEN. Einmal falsch geklickt – und schon kann man um einige Euro ärmer und vorbestraft sein. So erging es einem 48-jährigen Kraftfahrer aus Laufenburg, der sich allerdings selbst dieser Gefahr ausgesetzt hatte: Beim "einschlägigen" Chatten im Internet hatte er ein Bild kinderpornografischen Inhalts an einen andern Nutzer weitergeleitet: "Verbreitung kinderpornografischer Schriften", so das Amtsgericht Bad Säckingen, das den Mann zu einer Geldstrafe verurteilte.
Der Mann war im Februar 2003 im weltweiten Netz unterwegs gewesen, morgens um 4.30 Uhr und auf Seiten mit nicht jugendfreiem Inhalt. So auch in einem ...