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ST. BLASIEN. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung war ein 50-jähriger Handwerker im Wege des Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt worden. Sein Einspruch hatte keinen Erfolg, Richter Martin Hauser blieb in seinem Urteil bei der im ...