Geldstrafe für Angriff auf einen Schiedsrichter

Vorfall von Ende November auf dem Sportplatz Dachsberg vor dem Amtsgericht in St. Blasien verhandelt / Angeklagter zieht Einspruch gegen Strafbefehl zurück  

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ST. BLASIEN "Eine Tätlichkeit geht dann doch zu weit", hatte ein als Zeuge geladener Fußballschiedsrichter vor dem Amtsgericht St. Blasien erklärt. Er hatte einen Schlag ins Gesicht bekommen und den 53-jährigen Täter angezeigt. Gegen diesen erging wegen Körperverletzung ein Strafbefehl in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro, gegen den er Einspruch eingelegt hatte.

Richterin Ulrike Holler-Welz sah die Tätlichkeit als erwiesen an und hielt eine Tagessatzhöhe von 40 Euro für angemessen, der Angeklagte nahm daraufhin den Einspruch zurück. Der 19-jährige Schiedsrichter hatte Ende November auf dem Sportplatz ...

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Schlagworte: Ulrike Holler-Welz

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